Es werden nur noch elektronische Rezepte und AUs ausgestellt. Deshalb können Rezepte und 

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUs) bei gesetzlich Versicherten nur noch NACH Vorlage Ihrer 

 

Versichertenkarte/Gesundheitskarte im aktuellen Quartal bestellt werden. 

 

 

Bestellung von Rezepten und Überweisungen

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

 

 

 

 

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